Als Oldtimer können Fahrzeuge versichert werden, die

 

 

ein Alter von mindestens 25 Jahren erreicht haben

 

sich in einem guten Erhaltungs- und weitgehenden Originalzustand befinden

 

eine geringe jährliche Fahrleistung (bis ca. 5.000 km) absolvieren

 

nicht als Alltagsfahrzeuge eingesetzt werden (ein Aöötagsfahrzeug muß deshalb vorhanden sein)

 

in der Regel in einer Garage abgestellt werden (... eigentlich eine Selbstverständlichkeit für jeden Oldtimerfreund)

Versicherung

Oldtimer sind in der Versicherung begünstigt und haben spezielle Tarife.
Man muß mit etwa 70 € bis 275 € Versicherung pro Jahr rechnen.

Das rote Oltimer-Kennzeichen

Mit der 49. Ausnahmeverordnung zur Straßenverkehrsordnung ist im September 1994 die Möglichkeit geschaffen worden, ständige rote Kennzeichen an Besitzer und Sammler von Oldtimer-Fahrzeugen auszugeben. Intention des Gesetzgeber hierbei ist, die Pflege von technischem Kulturgut zu erleichtern. Rote Kennzeichen können unter bestimmten Vorraussetzungen (amtliches Führungszeugnis, aktueller Auszug aus dem Verkehrszentralregister) zugeteilt werden und sind in ihrer Verwendung auf Probe- und Überführungsfahrten, Teilnahme an Oldtimerveranstaltungen und Fahrten zum Zwecke der Reperatur und Warung beschränkt.

Historische Kennzeichen

Seit August 1997 kann Fahrzeugen, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen sind, eine Betriebserlaubnis als Oldtimer (Schlüsselnummer 98) erteilt werden. Nach einer Begutachtung durch TÜV oder Dekra hinsichtlich des Erhaltungs- und Originalzustandes erhalten solche Fahrzeuge ein Kennzeichen mit dem Zusatz “H” (historisches Fahrzeug). Sie werden damit vom Gesetzgeber als technisches Kulturgut anerkannt und durch eine pauschalierte Kfz-Steuer begünstigt.


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