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Das rote Oltimer-Kennzeichen
Mit der 49. Ausnahmeverordnung zur Straßenverkehrsordnung ist im September 1994 die Möglichkeit geschaffen worden, ständige rote Kennzeichen an Besitzer und
Sammler von Oldtimer-Fahrzeugen auszugeben. Intention des Gesetzgeber hierbei ist, die Pflege von technischem Kulturgut zu erleichtern. Rote Kennzeichen können unter bestimmten Vorraussetzungen (amtliches Führungszeugnis,
aktueller Auszug aus dem Verkehrszentralregister) zugeteilt werden und sind in ihrer Verwendung auf Probe- und Überführungsfahrten, Teilnahme an Oldtimerveranstaltungen und Fahrten zum Zwecke der Reperatur und Warung beschränkt.
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Historische Kennzeichen
Seit August 1997 kann Fahrzeugen, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen sind, eine Betriebserlaubnis als Oldtimer (Schlüsselnummer 98)
erteilt werden. Nach einer Begutachtung durch TÜV oder Dekra hinsichtlich des Erhaltungs- und Originalzustandes erhalten solche Fahrzeuge ein Kennzeichen mit dem Zusatz “H” (historisches Fahrzeug). Sie werden damit vom
Gesetzgeber als technisches Kulturgut anerkannt und durch eine pauschalierte Kfz-Steuer begünstigt.
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